Das Reinheitsgebot von 1516
Das Reinheitsgebot wird gern als „das erste Verbraucherschutzgesetz der Welt“ gefeiert. Herzog Wilhelm IV und Ludwig X, die gemeinsam Bayern regierten, erließen auf den Ständetag in Ingolstadt am 23.April 1516 eine Verordnung, die kurz-zusammengefasst besagt, dass ausschließlich Gersten, Hopfen und Wasser für die Zubereitung von Bier verwendet werden sollen.
Die Zutaten gemäß des Reinheitsgebots:
- je nach Biersorte: Gerstenmalz, Weizenmalz, Farbmalz, Schrot/gemahlenes Malz
- Hopfen
- Hefe (deren Bedeutung waren Wilhelm und Ludwig sich nicht bewusst, weshalb die in ihrem Erlass unerwähnt blieb)
- Wasser